Themen/Arbeit in der Blindenwerkstatt

Arbeit in der Blindenwerkstatt

1941 sind etwa 35 Menschen bei Otto Weidt beschäftigt, hauptsächlich blinde, seh- oder hörbehinderte Juden und Jüdinnen. Der Arbeitsplatz wird ihnen durch die „Einsatzstelle für Juden“ des Berliner Arbeitsamtes zugewiesen. Die Gestapo kontrolliert die Werkstatt regelmäßig.

Otto Weidt beschäftigt zwei Jüdinnen und einen Juden im Büro, obwohl dies streng verboten ist. Über eine interne Klingelanlage werden sie vor Kontrollen der Gestapo gewarnt und verstecken sich in einer Nische unter der Treppe.

Wahrscheinlich im Januar 1943 werden die jüdischen blinden und gehörlosen Arbeiter und Arbeiterinnen in der Werkstatt festgenommen und in das Deportationssammellager in der nahe gelegenen Großen Hamburger Straße 26 gebracht. Weidt verweist auf die „Wehrwichtigkeit“ seiner Produktion und besticht die Gestapo-Beamten. So kann er die Freilassung seiner Arbeiter und Arbeiterinnen erwirken.

Am 27. Februar 1943 sollen fast alle noch in Berlin lebenden Jüdinnen und Juden im Zuge der „Fabrik-Aktion“ inhaftiert und anschließend deportiert werden. Auch einige Arbeiter und Arbeiterinnen Otto Weidts werden festgenommen und in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau deportiert.

In der Zeit von März 1943 bis Kriegsende sind nur noch wenige Arbeiter und Arbeiterinnen bei Otto Weidt beschäftigt. Dies sind vor allem Juden und Jüdinnen, die durch eine Ehe mit einer nicht-jüdischen Partnerin oder einem nicht-jüdischen Partner vor der Deportation geschützt sind oder einen nicht-jüdischen Elternteil haben, sowie einige untergetaucht Lebende wie Inge Deutschkron, Alice Licht, Erich Frey, Chaim und Max Horn.

 

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