Johannes Tuchel: "Eine Frau in Berlin"

(erschienen in DIE ZEIT vom 19. Juli 2012)

Unter Lebensgefahr rettete Hedwig Porschütz jüdische Verfolgte. Doch nach dem Krieg erkannte niemand ihren Widerstand an - weil sie eine Prostituierte war.

Der deutsche Widerstand gegen das NS-Regime kannte viele Formen – und unterschiedlichste Motive: ob republikanische Solidarität oder Christenpflicht, ob Pazifismus, reine Menschlichkeit oder Vaterlandsliebe. Neben den Attentaten auf Hitler, die Elser und Stauffenberg wagten, gab es die Flugblätter und Handzettel der Roten Kapelle und der Weißen Rose, gab es die Predigten unbeugsamer Geistlicher, gab es die Arbeit des Kreisauer Kreises und manch anderer entschlossenen Runde, gab es die Kölner Edelweißpiraten und die Leipziger Meuten, gab es Kriegsdienstverweigerer, Deserteure und Saboteure und die stillen Agitatoren der Freiheit.

Und es gab die direkte Hilfe für Verfolgte, wie sie Anton Schmid oder Oskar Schindler während des Holocausts geleistet haben und mit ihnen so viele andere, von denen etliche unbekannt geblieben sind. Sie versteckten Menschen, fälschten Papiere, kümmerten sich. Unter Lebensgefahr.

Doch nach 1945 wurde die Rettung verfolgter Juden nur unwillig als Widerstand anerkannt. Die meisten Helfer schwiegen. Erst 1958 begann der Westberliner Innensenator Joachim Lipschitz (SPD) damit, solche »unbesungenen Helden« zu ehren. Mehr als 1.500 Anträge gingen bis 1963 ein; doch nur 738 Frauen und Männer wurden geehrt und zum Teil mit einer kleinen finanziellen Zuwendung bedacht.

Zu denen, deren Antrag abgelehnt wurde, gehörte Hedwig Porschütz.

Warum? Hatte sie nicht auch geholfen und jüdische Menschen gerettet? War sie nicht verhaftet worden? Und dem Tod gerade noch entkommen?

Hedwig Völker, am 10. Juni 1900 in Berlin-Schöneberg geboren, stammte aus einfachen Verhältnissen. Ihr Vater war Brauereiangestellter; er starb 1937. Ihre Mutter sollte sie später bei ihrer Hilfe für die Verfolgten unterstützen. Sie starb erst 1956. Nach der Schulentlassung 1914 ging Hedwig Völker auf eine Handelsschule und arbeitete anschließend als Stenotypistin, zunächst bei einer Fotozubehörfabrik in Berlin-Friedenau, später für die Barmer und die Lichterfelder Ersatzkasse.

Um 1926 heiratete sie den ein Jahr jüngeren Chauffeur Walter Porschütz, der zuvor auch als Kellner tätig war. Wir wissen nicht, wo das junge Ehepaar in dieser Zeit lebte. Während der Weltwirtschaftskrise offenbar arbeitslos geworden, begann Hedwig Porschütz als Prostituierte in jenem Milieu ihr Geld zu verdienen, das Alfred Döblin in seinem Roman Berlin Alexanderplatz so eindrucksvoll beschrieben hat.

1934 wurde sie wegen Erpressung zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Über ihr Leben in den dreißiger Jahren wissen wir wenig. Walter und Hedwig Porschütz wohnten in einer Anderthalb-Zimmer-Mansarde in der Alexanderstraße 5, unmittelbar gegenüber dem berüchtigten Berliner Polizeipräsidium.

Seit 1940 hatte Hedwig Porschütz engen Kontakt zu dem Bürstenfabrikanten Otto Weidt. Als im Herbst 1941 die Deportation der Berliner Juden in die Vernichtungslager begann, entstand um Weidt und seine Werkstatt in der Rosenthaler Straße ein Netzwerk von Helferinnen und Helfern. Zu ihnen gehörte Porschütz. Obwohl als Vorbestrafte selbst gefährdet, war sie an vielen Hilfs- und Rettungsaktionen beteiligt. Ihr Mann blieb bis Kriegsende Soldat.

Seit Anfang 1943 arbeitete sie formell als Stenotypistin bei Otto Weidt und war mit diesem, wie die Zeugin jener Zeit, die jüdische Schriftstellerin Inge Deutschkron, berichtet, sehr vertraut. Sie kannte sich auf dem Schwarzmarkt bestens aus und brachte ihm Waren aller Art. Diese dienten nicht nur der Hilfe für verfolgte Menschen, sondern auch zur Bestechung von Beamten der Gestapo. Weidt war darauf angewiesen, wollte er die bei ihm beschäftigten Juden vor der Deportation schützen. Hedwig Porschütz blieb für Otto Weidt unersetzlich und die wichtigste Vertraute bei allen Schwarzmarktgeschäften.

Bald schon half sie noch weitaus riskanter. Als Inge Deutschkron und ihre Mutter Mitte Januar 1943 beschlossen, unterzutauchen, war Porschütz zur Stelle und besorgte falsche Papiere. Auch die 1922 geborenen Zwillingsschwestern Marianne und Anneliese Bernstein verdanken ihr viel. Durch Weidt vermittelt, nahm Porschütz im Januar 1943 die Zwillinge in ihrer kleinen Mansarde auf. Als »Illegale« verfügten sie natürlich nicht über Lebensmittelkarten, also versorgte sie Porschütz.

Es gab klare Regeln für das Zusammenleben. Wenn Porschütz die Wohnung Kolleginnen zur Verfügung stellte, wenn sie selbst ihre Stammfreier empfing oder wenn sie Schwarzmarktgeschäfte abwickelte, hatten die Bernsteins die Wohnung zu verlassen und mussten sich so lange außerhalb aufhalten, bis sie wieder frei war. Bei Luftalarm blieben sie in der Wohnung. Das war möglich, weil Porschütz selbst die Luftschutzkontrolle für ihren Aufgang hatte.

Als ein betrunkener Gast sich eines Abends Anneliese Bernstein nähern wollte, schritt Porschütz resolut ein. Noch 1992 dachte Anneliese Bernstein über die vielfältigen und fantasievollen Hilfen ihrer Retterin nach: »Und das Ulkige, bis heute kann ich das nicht verstehen, dass das keiner gemerkt hat und warum sie das so gemacht hat. Sie hat gesagt, ich bin ihre Nichte, und meine Schwester ist eine Freundin von mir.«

Die Bernsteins blieben rund sechs Monate, bevor die Situation im Haus wegen einer Polizeiaktion in einer anderen Wohnung zu gefährlich wurde. Porschütz besorgte den jungen Frauen ein neues Versteck in Wilmersdorf und versorgte sie weiter mit Lebensmitteln. Marianne und Anneliese Bernstein überlebten, 1946 emigrierten sie in die USA.

Im März 1943 nahm Porschütz auch Grete Seelig und deren Nichte Lucie Ballhorn auf und beherbergte so zeitweilig vier Untergetauchte, die sich ein Bett teilen mussten. Grete Seelig wurde als Mutter von Marianne Bernstein ausgegeben. Danach brachte Porschütz Seelig und Ballhorn für einige Zeit bei ihrer Mutter unter. Grete Seelig überlebte, Lucie Ballhorn wurde im Oktober 1943 festgenommen und später in Auschwitz ermordet.

Zwischen Oktober 1943 und Oktober 1944 gelang es Otto Weidt mit Unterstützung einiger Helfer, mehr als 150 Lebensmittelpakete an seine bereits ins Ghetto Thersienstadt verschleppten Arbeiterinnen und Arbeiter, deren Angehörige und Freunde zu schicken. Dabei konnten viele Sachen nur auf dem Schwarzmarkt erworben werden, ein gefährliches Terrain. Und wieder half Hedwig Porschütz.

Es war eine in diesem Umfang einzigartige Aktion, mit der mehr als 25 Menschen in Theresienstadt versorgt wurden, bis die meisten von ihnen im Herbst 1944 in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau deportiert wurden. Nur drei von 19 namentlich bekannten Paketempfängern überlebten.

Um zu verschleiern, dass alle Pakete auf einen einzigen Absender zurückgingen, stellten die Beteiligten ihren Namen zur Verfügung. Darunter war auch Porschütz. Alice Licht, eine enge Freundin von Weidt, die mit ihrer Familie nach Theresienstadt deportiert worden war, schickte im März 1944 eine vorgedruckte Postkarte an »Frau Hedwig Porschütz, Blindenwerkstatt, Berlin C 2, Rosentalerstr. 39«, auf der sie sechs Sendungen bestätigte. Gegen alle Verbote ergänzte sie den Text handschriftlich: »Alle Pakete vollinhaltlich bestens dankend erhalten. Grüsse Euch voll unbeschreiblicher Sehnsucht.«

Indes: Porschütz’ rastlose Schwarzmarktgeschäfte, von denen ihre Schützlinge so profitierten, wurden ihr letztlich zum Verhängnis. Ein Bekannter geriet im Mai 1944 der Polizei in die Hände, als er versuchte, mit Fleischmarken von Porschütz Speck zu kaufen. Im September 1944 kam sie selbst in Haft, und am 2. Oktober 1944 verhängte das Sondergericht III beim Landgericht Berlin gegen sie eine Zuchthausstrafe von anderthalb Jahren. Auch ihr »Lebenswandel« wurde ihr zum Vorwurf gemacht: »Frau Porschütz ist eine Frau, die in früheren Jahren gewerbsmäßig der Unzucht nachgegangen ist. Sie hat auch bis in die neueste Zeit hinein wahllos Umgang mit Männern unterhalten, obwohl sie seit Anfang vorigen Jahres eine Stellung als Stenotypistin innehat und dadurch ein geregeltes Einkommen bezieht.«

Porschütz kam in das Frauenzuchthaus Jauer in Schlesien, anschließend ins Lager Zillerthal-Erdmannsdorf (heute Mysłakowice). Erst am 7. Mai 1945 wurde sie in Hirschberg entlassen. Sie erhielt zehn Mark und schlug sich nach Berlin durch.

Zurück in der Stadt, musste sie feststellen, dass vom Haus in der Alexanderstraße nur noch der Seitenflügel stand. Sie zog nach Schöneberg, in die Feurigstraße 43. Hier lebte sie mit ihrem heimgekehrten Mann Walter in kümmerlichen Verhältnissen. Beide litten unter chronischen Krankheiten; Walter Porschütz bekam nur unregelmäßig Arbeit.

Erst 1956 stellte sie einen Antrag auf Anerkennung als politisch Verfolgte beim Berliner Entschädigungsamt. Drei Jahre später wurde er abgelehnt – weil die Hilfe für verfolgte Juden keine Widerstandshandlung sei: »Deshalb ist auch der Verkehr mit jüdischen Menschen, der Abschluß von Geschäften mit ihnen oder in ihrem Interesse wie auch die ihnen gewährte persönliche Hilfeleistung und Beratung, sei es im Rahmen des Berufs, sei es auf Grund persönlicher Freundschaft, kein Widerstand gegen den Nationalsozialismus, da solche Taten nicht geeignet sind, ein Regime politisch zu unterhöhlen.«

Zudem war es dem Amt gelungen, die Akten von 1944 aufzutreiben. Entrüstet hielt der Sachbearbeiter fest, dass Porschütz zwar wegen »Kriegswirtschaftsverbrechen« verurteilt worden war, ihre ganze Existenz jedoch moralisch nicht zu billigen sei: Die »Begleitumstände« ließen »auf ein derartig niedriges sittliches und moralisches Niveau schließen, dass auch bei einer in diesem Falle sowieso aus sachlichen Gründen nicht erfüllten Voraussetzung für eine Anerkennung diese nicht gegeben wäre. Eine Anerkennung als PrV [politisch oder rassisch Verfolgter] stellt ein Ehren dokument dar und kann nur für entsprechende Persönlichkeiten ausgestellt werden.«

Ein solche »entsprechende Persönlichkeit« war Hedwig Porschütz für die Behörde ganz offensichtlich nicht. Hier folgte das Amt gern dem Urteil des NS-Sondergerichts und ließ der mutigen Frau nicht einmal die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen.

Im Oktober 1958 reichte Porschütz schließlich einen »Antrag auf Beihilfe aus dem Fonds ›Unbesungene Helden‹« beim Innensenator ein. Wiederum ohne Erfolg. »Frau Porschütz käme für eine Anerkennung aus der Aktion ›Unbesungene Helden‹ ohne weiteres in Frage, wenn aus der Begründung zum Urteil vom 2. Oktober 1944 nicht hervorginge, daß die Begleitumstände zur Beschaffung der Lebensmittel auf ein derart niedriges sittliches und moralisches Niveau der Frau Porschütz schließen lassen, die nach hiesigem Dafürhalten eine Ehrung durch die Aktion für ausgeschlossen halten lassen. Die Antragstellerin ist in früheren Jahren gewerbsmäßig der Unzucht nachgegangen und hat auch bis zu ihrer Verurteilung im Jahr 1944 trotz ihrer Ehe wahllos Umgang mit fremden Männern unterhalten. Es wird auf die Ausführungen in der Begründung zum Urteil verwiesen. Bei der Beurteilung der Antragstellerin ist außerdem noch zu berücksichtigen, daß sie vor ihrer Verhaftung im Jahre 1934 vom Schöffengericht Berlin wegen vollendeter und versuchter Erpressung in je einem Fall zu 10 Monaten Gefängnis verurteilt wurde und diese Strafe auch verbüßt hat.«

Hier wird das Nazi-Urteil von 1944 nicht nur fast wörtlich zitiert, sondern noch moralisch verschärft. Hatte das Sondergericht nur festgestellt, Porschütz habe »wahllos Umgang mit Männern unterhalten«, wird 1959 daraus »wahllos Umgang mit fremden Männern unterhalten«. Die Verfolgten, denen Porschütz geholfen hatte und deren Anschriften das Amt kannte, wurden nicht einmal befragt.

Porschütz’ Briefe aus den späten fünfziger Jahren spiegeln ihre verzweifelte Lebenssituation. Am 1. April 1959 schrieb sie an Rolf Loewenberg, der den separaten Fonds »Unbesungene Helden« der Jüdischen Gemeinde führte: »Ich befinde mich in einer drückenden Notlage, die sich dadurch, dass mein Mann nach monatelanger Krankheit vom Amtsarzt vermindert erwerbsfähig geschrieben wurde und jetzt wieder stempeln geht, noch verschlimmert hat, seine wöchentliche Unterstützung beträgt 36,–. Meine PrV-Ansprüche sind abgelehnt – ich habe Einspruch eingelegt –, weil meine jahrelange Mitarbeit bei meinem Chef Otto Weidt [...] laut Ablehnungsbescheid nicht als ›Kampf gegen den Nationalsozialismus‹ (ganz im Gegensatz zu den Ausführungen, die während der Woche der Brüderlichkeit im Radio gesendet wurden) angesehen werden kann. Jeder, der diesen Bescheid liest, auch jüdische Angehörige, schüttelt den Kopf. [...] Ich weiß weder aus noch ein und bitte Sie, zu versuchen, ob Sie mir etwas helfen können.«

Hedwig Porschütz’ Nazi-Richter hatten es besser getroffen. Einer von ihnen, Landgerichtsrat Joachim Wehl, trat 1953 wieder in den Justizdienst ein und wurde bald zum Amtsgerichtsrat befördert. Als man ihm 1960 insgesamt 86 Todesurteile nachwies, wollte sich Wehl zunächst überhaupt nicht erinnern. Gegen ihn wurde kein Ermittlungsverfahren eröffnet, er sollte stattdessen in den vorzeitigen Ruhestand gehen. Wehl zeigte sich jedoch, wie die Berliner Historikerin Annette Weinke feststellt, »völlig uneinsichtig. Er erklärte, die von ihm verhängten Todesurteile hätten sich seiner Erinnerung nach niemals gegen politische Überzeugungstäter gerichtet, sondern nur Straftaten aus dem Bereich der normalen Beschaffungskriminalität betroffen.« Wehl erreichte es, seine Pensionierung um einige Monate zu verzögern, um so sein Höchstruhegehalt zu bekommen.

Auch als später weitere Todesurteile von Wehl auftauchten, die das Bundesministerium der Justiz an die Berliner Senatsverwaltung für Justiz weiterleitete, kam es weder zu einem Strafverfahren noch zu einer Kürzung der Pension. Noch 1980 zeigte Wehl keinerlei Bedauern: »Ich habe mir absolut nichts vorzuwerfen. Harte Zeiten, harte Urteile.« Sicher ist, dass kein einziger der Richter und Staatsanwälte des Sondergerichts Berlin, das Hedwig Porschütz verurteilte und das über 1.000 Todesurteile fällte, zur strafrechtlichen Verantwortung gezogen wurde.

Ihr Opfer – dessen »niedriges sittliches und moralisches Niveau« sie ja erwiesen hatten – erfuhr keine Anerkennung mehr. Am 26. März 1977 starb Hedwig Porschütz in einem Berliner Altersheim. Sie wurde auf dem alten Dorfkirchhof in Schöneberg beigesetzt, ihre Grabstelle im Jahr 2000 aufgehoben.

An diese außergewöhnliche Frau, von der kein Foto überliefert ist, wird heute im Museum Blindenwerkstatt Otto Weidt in Berlin erinnert. Auf Initiative von Inge Deutschkron und Berlins Kulturstaatssekretär André Schmitz gibt es jetzt eine Gedenktafel für sie, die im Herbst am Haus Feurigstraße 43 in Schöneberg enthüllt werden wird.

Hedwig Porschütz selber hatte sich nie weiter um die Aufhebung des Urteils von 1944 gekümmert. So blieb es gültig. Denn Urteile wegen »Kriegswirtschaftsverbrechen« gehörten nicht zu jenen, die der Bundestag im August 1998 pauschal aufhob, weil sie »zur Durchsetzung oder Aufrechterhaltung des nationalsozialistischen Unrechtsregimes aus politischen, militärischen, rassischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen ergangen sind«. Doch paradoxerweise waren viele derjenigen Menschen, die ihren jüdischen Mitmenschen beigestanden hatten, just unter Berufung auf die NS-Kriegswirtschaftsverordnung verurteilt worden.

Erst am 3. Juni 2011 wurde das Schandurteil gegen Porschütz von der Staatsanwaltschaft Berlin aufgehoben. Sie stellte fest, dass die Richter des Sondergerichtshofs »sich nicht als Rechtsanwender« verstanden, »sondern als Bestandteil einer ›Kampftruppe‹ und als politische Kämpfer für Hitler. Die ›Recht‹-sprechung diente nicht der Wahrung des Rechts, sondern der Erfüllung des ›Führerwillens‹.«

Warum also, fragt man sich, hat der Bundestag dann die Kriegswirtschaftsverordnung der Nazis nicht unter jene Normen gefasst, die »von Anfang an Unrecht« waren? So gibt es gewiss noch viele Fälle, in denen Menschen, die geholfen und gerettet haben, postum im Einzelverfahren rehabilitiert werden müssen.

Hedwig Porschütz ist ein Opfer nationalsozialistischer Justiz und bundesrepublikanischer Ignoranz. Erst heute wird deutlich, wie couragiert sie gegen das Regime gekämpft hat. Zu ihren Lebzeiten fand ihr Widerstand keine Anerkennung – am 20. Juli, und nicht nur am 20. Juli, sei ihrer gedacht.